{"id":1488,"date":"2015-11-26T09:15:33","date_gmt":"2015-11-26T08:15:33","guid":{"rendered":"http:\/\/asv-brambauer-1920.de\/?page_id=1488"},"modified":"2020-02-24T10:56:41","modified_gmt":"2020-02-24T09:56:41","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/?page_id=1488","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00a71 Name, Sitz und Zweck<\/strong><br \/>(1) Der Verein wurde im Jahre 1920 gegr\u00fcndet.<br \/>Der Verein ist unter dem Namen ASV Brambauer 1920 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Registernummer VR20291 eingetragen.<br \/>Der Sitz des Vereins ist L\u00fcnen-Brambauer.<br \/>Der Angelsportverein Brambauer 1920 ist dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und dem Deutschen Angelfischerverband e.V. angeschlossen.<br \/>(2) Aus diesem Grund werden alle Fragen, die den ASV Brambauer 1920 direkt betreffen und die vom ASV Brambauer 1920 gepachteten Gew\u00e4sser angehen, nach der Satzung des ASV Brambauer 1920 behandelt.<br \/>(3) Der Zweck des Vereins ist die Ausbreitung und Pflege des sportlichen Angelns (Casting) sowie die Hege der fischereilichen Belange in geeigneten Gew\u00e4ssern. Er will die Mitglieder gesellschaftlich zusammenfassen und in sportlicher, fischereirechtlicher Hinsicht beraten. Er bem\u00fcht sich, f\u00fcr seine Mitglieder Angelm\u00f6glichkeiten zu beschaffen.<br \/>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Hege und Pflege des Umweltschutzes sowie der sportlichen Gemeinschaft.<br \/>(4) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>(1) Der Verein hat:<br \/>1.\u00a0\u00a0 aktive Mitglieder<br \/>2.\u00a0\u00a0 passive Mitglieder<br \/>3.\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder<br \/>Mitglieder des ASV Brambauer 1920 sind in der Regel gleichzeitig Mitglied des Landesfischereiverbands Westfalen und Lippe e.V. in M\u00fcnster.<br \/>(2) Erlaubnisscheine zum Fischfang k\u00f6nnen nur in dem Umfang an Mitglieder ausgegeben werden, als es die diesbez\u00fcglichen Bestimmungen der Pachtvertr\u00e4ge zulassen.<br \/>(3) Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>1.\u00a0\u00a0 Die Mitglieder haben das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und im Rahmen der vom Landesfischereiverbands Westfalen und Lippe e.V. festgelegten Gew\u00e4sserordnung die dem Verein geh\u00f6renden oder von ihm gepachteten Gew\u00e4sser waidgerecht zu befischen sowie vereinseigene Einrichtungen zu benutzen.<br \/>2.\u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind verpflichtet,<br \/>a. das Angeln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, der festgelegten Bedingungen und grunds\u00e4tzlichen Bestimmungen auszu\u00fcben sowie auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften auch bei anderen Mitgliedern zu achten,<br \/>b. sich den Aufsichtspersonen und Fischereiaufsehern auf Verlangen auszuweisen und deren Anordnungen zu befolgen,<br \/>c. Zweck und Aufgaben des Vereins zu erf\u00fcllen und zu f\u00f6rdern,<br \/>d. die f\u00e4lligen Mitgliedsbeitr\u00e4ge p\u00fcnktlich abzuf\u00fchren und sonstige beschlossene Verpflichtungen zu erf\u00fcllen.<br \/>e. die Fangstatistiken bis zum 15.01. eines Jahres einzureichen.<br \/>3.\u00a0\u00a0 Die Rechte der Mitglieder ruhen, solange f\u00e4llige Beitr\u00e4ge oder sonstige festgelegte Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt worden sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Aufnahme in den Verein<\/strong><br \/>(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzt. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres geh\u00f6ren der Jugendgruppe des Vereins an; sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<br \/>(2) Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.\u00a0 Bei Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand, erfolgt diese schriftlich. Die Ablehnung muss nicht begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>(1) Die Mitgliedschaft endet:<br \/>1. durch Tod<br \/>2. durch Austritt.<br \/>Dieser hat durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen und ist zum Ende eines Jahres g\u00fcltig.<br \/>3. durch Ausschluss.<br \/>Dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied<br \/>a. gegen die Regeln der Satzung versto\u00dfen hat,<br \/>b. das Ansehen und die Interessen des Vereins schwer gesch\u00e4digt hat,<br \/>c. wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit der Aus\u00fcbung der Fischerei rechtskr\u00e4ftig verurteilt worden ist,<br \/>d. gegen fischereiliche Vorschriften des Vereins wiederholt oder beharrlich versto\u00dfen oder dazu Beihilfe geleistet hat,<br \/>e. innerhalb des Vereins wiederholt und erheblich Anlass zu Streit und Unfrieden gegeben hat oder<br \/>f. trotz Mahnung und ohne hinreichende Begr\u00fcndung mit seinen Beitr\u00e4gen oder sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.<br \/>(2) \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Dem betroffenen Mitglied muss vorher rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt werden. Der Ausgeschlossene kann gegen die Entscheidung nur beim Ehrenrat innerhalb 14 Tage nach Zustellung des Bescheides Beschwerde einlegen. Die Einberufung des Ehrenrates muss sp\u00e4testens 14 Tage nach Eingang der Beschwerde erfolgen. Vor der Entscheidung durch den Ehrenrat ist dem Beschuldigten ausreichend Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zu geben. Dem Verein d\u00fcrfen jedoch dadurch keine Kosten entstehen. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endg\u00fcltig und auf dem Rechtswege nicht anfechtbar.<br \/>(3) Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle \u00c4mter und Rechte im Verein. Geleistete<br \/>Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet. Ein Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Der Ausschluss aus dem Verein<\/strong><br \/>Gestrichen (In ge\u00e4nderter Form unter \u00a74 )<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Der Ehrenrat<\/strong><br \/>(1) Der Ehrenrat setzt sich aus f\u00fcnf Mitgliedern (ausgenommen Vorstandsmitglieder) des ASV Brambauer 1920 zusammen. Dem Ehrenrat sind beigeordnet der erste und zweite Vorsitzende. Im Verhinderungsfall bestimmt der erste bzw. zweite Vorsitzende einen Ersatz aus dem Vorstand. Beide haben nur beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt. F\u00fcr die Wahl zum Ehrenrat muss die Jahreshauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlagen.<br \/>Die f\u00fcnf Ehrenratsmitglieder m\u00fcssen in der Jahreshauptversammlung mit zweidrittel Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt und der Versammlung pers\u00f6nlich anwesend sein. Die Wahl in der Jahreshauptversammlung erfolgt f\u00fcr die Dauer von drei Jahren.<br \/>(2) Voraussetzung f\u00fcr die Wahl ist:<br \/>1. Ein Mindestalter von 28 Jahren.<br \/>2. Eine Mitgliedschaft von mindestens f\u00fcnf Jahren im ASV Brambauer 1920.<br \/>Der Ehrenrat wird vom Vorstand einberufen und mit der Kl\u00e4rung von Vergehen beauftragt. Die Mitgliederversammlung muss vom Vorstand \u00fcber die Sitzungen des Ehrenrates und \u00fcber den Vorgang des Vergehens unterrichtet werden.<br \/>(3) Der Ehrenrat ist in Streitf\u00e4llen die h\u00f6chste Instanz des Vereins. Er kann nur mit vollst\u00e4ndiger Besetzung beraten und mit Stimmenmehrheit rechtswirksame Beschl\u00fcsse fassen.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>(1) Der Verein erhebt folgende Beitr\u00e4ge:<br \/>1. Aufnahmegeb\u00fchr<br \/>2. Geb\u00fchren f\u00fcr die Erlaubnisscheine<br \/>3. Mitgliederbeitr\u00e4ge<br \/>Die Jahresbeitr\u00e4ge sind der j\u00e4hrlichen Einladung zur Jahreshauptversammlung zu entnehmen oder auf der Homepage einsehbar.<br \/>(2) Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. M\u00e4rz eines Gesch\u00e4ftsjahres zu zahlen. Mitglieder die ihren Jahresbeitrag nicht bis zum 31. M\u00e4rz des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres bezahlt haben, werden mit einer Beitragsbu\u00dfe von 5 \u20ac belegt.<br \/>(3) Sollte die Zahlung des Jahresbeitrages jedoch nach einer schriftlichen Aufforderung (an die zuletzt gemeldete Adresse) bis zum 30. Juli des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres nicht erfolgen, wird das Mitglied aus dem ASV Brambauer 1920 ausgeschlossen (s. \u00a74 (1) 3. f.).<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Organe des Vereins<\/strong><br \/>(1) Organe des Vereins sind:<br \/>1. die Jahreshauptversammlung<br \/>2. der Vorstand<br \/>(2) Der Vorstand besteht aus:<br \/>a) Dem engeren Vorstand:<br \/>1. Der erste Vorsitzende<br \/>2. Der erste Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>3. Der zweite Vorsitzende<br \/>4. Der zweite Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>b) zum erweiterten Vorstand kommen hinzu:<br \/>5. Der erste Schriftf\u00fchrer<br \/>6. Der zweite Schriftf\u00fchrer<br \/>7. Der erste Gew\u00e4sserwart<br \/>8. Der zweite Gew\u00e4sserwart<br \/>9. Der erste Jugendwart<br \/>10. Der zweite Jugendwart<br \/>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist auch gleichzeitig der Kassenwart.<br \/>Der Jugendwart ist auch gleichzeitig der Sportwart.<br \/>(3) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind<br \/>der Vorsitzende und sein Stellvertreter,<br \/>der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und sein Stellvertreter.<br \/>Je zwei von ihnen sind zur Vertretung des Vereins und seiner Interessen berechtigt.<br \/>(4) Der Vorstand entscheidet \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht nach der Satzung oder zwingenden gesetzlichen Bestimmungen dieses anderen Organen vorbehalten ist.<br \/>(5) Der Vorsitzende \u00fcberwacht die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder. Alle<br \/>Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei der Erledigung von Vereinsobliegenheiten mitzuwirken.<br \/>(6) Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Jahreshauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur n\u00e4chsten g\u00fcltigen Wahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem erweiterten Vorstand innerhalb der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand bis zu einer auf der n\u00e4chsten Versammlung zu treffenden Entscheidung (Best\u00e4tigung) eine andere Person, kommissarisch, als Vorstandsmitglied berufen. Vorstandsmitglieder nach \u00a726 BGB k\u00f6nnen nicht kommissarisch einberufen werden.<br \/>(7) Die Sitzungen des Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens f\u00fcnf Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der erste Vorsitzende. Zur schnellen Entscheidung wichtiger Fragen tritt aus dem Gesamtvorstand, der engere Vorstand zusammen und trifft eine Entscheidung.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Mitgliederversammlungen<\/strong><br \/>(1) Die Jahreshauptversammlung findet im Januar statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen einberufen. Die Einladung muss die Tagesordnung enthalten; sie erfolgt entweder in den \u00f6rtlichen Medien, auf der Homepage oder durch schriftliche Einladung an die letzte von den Mitgliedern angegebene Adresse.<br \/>(2) Die Mitgliederversammlung findet immer im Juli statt. Antr\u00e4ge m\u00fcssen mindestens vier Wochen vor der Versammlung an den Vorstand des Vereins eingereicht werden und vom Antragsteller unterschrieben sein.<br \/>(3) Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung innerhalb von 2 Monaten auch dann einberufen, wenn 1\/3 aller stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Abgabe von Gr\u00fcnden beantragt.<br \/>(4) \u00dcber alle Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und der Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, in welchem alle wichtigen Beschl\u00fcsse aufgezeichnet und die Abstimmungsergebnisse festgehalten werden. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer und Vorsitzenden zu unterzeichnen und zu den Vereinsakten zu legen.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><br \/>(1) Die Kassenpr\u00fcfer werden auf der Jahreshauptversammlung gew\u00e4hlt und haben zum Jahresabschluss die Kasse zu pr\u00fcfen. Sie haben der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten und der Hauptversammlung die Entlastung zu beantragen.<br \/>(2) Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer soll nicht l\u00e4nger als zwei Jahre betragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Strafen<\/strong><br \/>(1) Der Vorstand ist berechtigt, Strafen zu verh\u00e4ngen.<br \/>(2) Die Strafen bestehen aus:<br \/>1.\u00a0\u00a0 Dem Verweis,<br \/>2.\u00a0\u00a0 der Geldbu\u00dfe,<br \/>3.\u00a0\u00a0 der Angelsperre<br \/>4.\u00a0\u00a0 durch Ausschluss (s. \u00a74 (1) 3.)<br \/>(3) Gegen die Verh\u00e4ngung der Strafen stehen dem Betreffenden innerhalb 14 Tage nach der Zustellung des Bescheides Berufung an den Ehrenrat zu. Die Entscheidung des Ehrenrates ist endg\u00fcltig und rechtlich nicht anfechtbar.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>Die Gesch\u00e4ftsordnung ist den allgemeinen Satzungen als fester Bestandteil beizuf\u00fcgen und gilt f\u00fcr jedes Mitglied als verbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Gew\u00e4sserordnung<\/strong><br \/>Die auf den Erlaubnisscheinen zum Fischfang j\u00e4hrlich ausgegebene Anordnung gilt als Gew\u00e4sserordnung f\u00fcr jedes Mitglied als verbindlich. Die Beachtung dieser Gew\u00e4sserordnung ist Pflicht.<\/p>\n<p><strong>\u00a713a Entsch\u00e4digung<\/strong><br \/>(1) Der Vorstand ist grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>(2) Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen f\u00fcr die Vorstandst\u00e4tigkeiten eine Verg\u00fctung bekommen. Die\u00a0 Verg\u00fctung zzgl. Auslagen werden ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe des aktuellen Rechtes gew\u00e4hrt.<br \/>(3) Jede get\u00e4tigte Auslage muss schriftlich begr\u00fcndet sein. Es m\u00fcssen Sinn und Zweck f\u00fcr den Verein erkennbar sein.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><br \/>(1) Eine Satzungs\u00e4nderung ist nur in einer Jahreshauptversammlung m\u00f6glich.<br \/>(2) Antr\u00e4ge hierf\u00fcr m\u00fcssen mindestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<br \/>(3) Eine Satzungs\u00e4nderung kann nur durch eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Zusatzbestimmungen<\/strong><br \/>Zu diesen Satzungen k\u00f6nnen je nach den zeitlichen Verh\u00e4ltnissen besondere Beschl\u00fcsse der Jahreshauptversammlung ggf. einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung oder des Vorstandes hinzutreten. Diese Beschl\u00fcsse sind f\u00fcr alle Mitglieder verbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a716 Inkrafttreten der Satzungen<\/strong><br \/>Die Satzungen treten sofort nach Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung in<br \/>Kraft.<\/p>\n<p><strong>\u00a717 Schlussbestimmung<\/strong><br \/>Diese Satzung, die Gesch\u00e4ftsordnung und die Gew\u00e4sserordnung sowie sp\u00e4ter erforderlich werdende Erg\u00e4nzungen sind sowohl f\u00fcr alle Vereinsmitglieder als auch f\u00fcr G\u00e4ste an den Vereinsgew\u00e4ssern bindend.<\/p>\n<p><strong>\u00a718 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>(1) Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3\/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.<br \/>(2) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>L\u00fcnen-Brambauer, den 11.01.1967<\/p>\n<p>1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Vorsitzender<br \/>Franz M\u00f6nnich\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 Egidius Zarn<\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde am 20.02.1967 in das Vereinsregister des Amtsgerichts zu L\u00fcnen unter Nr. 291 eingetragen.<br \/>L\u00fcnen, den 20.02.1967<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen<br \/>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.11.1972 ist die Satzung in \u00a79 (Mitgliederversammlung) ge\u00e4ndert worden.<\/p>\n<p>1. Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Schriftf\u00fchrer<br \/>Egidius Zarn\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Werner Giebe<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.11.1979 ist die Satzung in \u00a71 (Name, Sitz und Zweck) und in \u00a718 (Aufl\u00f6sung des Vereins) ge\u00e4ndert worden.<\/p>\n<p>1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a02. Vorsitzender<br \/>Franz M\u00f6nnich\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 J\u00fcrgen Plenge\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 Stanislaus Brablenec<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.11.1995 ist die Satzung in \u00a718 (Aufl\u00f6sung des Vereins) ge\u00e4ndert worden.<\/p>\n<p>1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Vorsitzender<br \/>Alfred Strecker\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 J\u00fcrgen Plenge<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2015 ist die Satzung in \u00a71 (Name, Sitz und Zweck), \u00a72 (Mitgliedschaft), \u00a73 (Aufnahme in den Verein), \u00a74 (Ende der Mitgliedschaft), \u00a77 (Beitr\u00e4ge), \u00a78 (Organe des Vereins), \u00a79 (Mitgliederversammlungen), \u00a711 (Strafen), \u00a713 (Gew\u00e4sserordnung), \u00a714 (Satzungs\u00e4nderung), \u00a715 (Zusatzbestimmungen), \u00a718 (Aufl\u00f6sung des Vereins) ge\u00e4ndert, sowie \u00a75 (Ausschluss aus dem Verein) gestrichen und durch \u00a713a (Entsch\u00e4digung) erg\u00e4nzt worden.<\/p>\n<p>1. Vorsitzender \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a02. Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>J\u00fcrgen Plenge\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 Benedikt Wieczorek\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Martin\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dammk\u00f6hler<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.2017 ist die Satzung in \u00a78 (Organe des Vereins) ge\u00e4ndert worden<\/p>\n<p>1. Vorsitzender \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a02. Vorsitzender\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a01. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<br \/>J\u00fcrgen Plenge\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 Benedikt Wieczorek\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Martin\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dammk\u00f6hler<\/p>\n<p>Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.11.2018 ist die Satzung in \u00a79 (Mitgliederversammlungen) ge\u00e4ndert worden.<\/p>\n<p>1. Vorsitzender\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Klaus Rohde\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Benedikt Wieczorek<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr Versammlungen und Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a71<\/strong><br \/>Jahreshauptversammlungen, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden von den durch die Satzungen bestimmten Organen einberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a72<\/strong><br \/>Zu Beginn der Versammlungen und Sitzungen ist die Tagesordnung bekanntzugeben und die Zustimmung durch Beschlussfassung der Anwesenden herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a73<\/strong><br \/>Der amtierende Vorsitzende hat zu den jeweiligen Punkten der Tagesordnung zun\u00e4chst den Antragsstellern das Wort zu erteilen. Anschlie\u00dfend wird die Aussprache er\u00f6ffnet. Wortmeldungen sind durch Handzeichen erkenntlich zu machen. Die Redner erhalten nach der Reihenfolge der Meldungen das Wort. Die gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandsmitglieder haben das Recht, au\u00dfer der Reihe das Wort zu nehmen. Nach Beendigung der Aussprache steht dem Antragsteller das Schlusswort zu.<\/p>\n<p><strong>\u00a74<\/strong><br \/>Die Redezeit f\u00fcr Aussprachen betr\u00e4gt f\u00fcr jeden Redner h\u00f6chstens 10 Minuten. Die Versammlung kann jedoch Verl\u00e4ngerungen beantragen und beschlie\u00dfen. Mit Ausnahme des Antragsstellers kann jeder Redner nur einmal das Wort ergreifen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75<\/strong><br \/>Spricht der Redner nicht zur Sache, kann der Vorsitzende ihm das Wort entziehen. Der Vorsitzende kann das Wort ergreifen, wenn er kurze Erkl\u00e4rungen abgeben kann, die geeignet sind, die Debatte abzuk\u00fcrzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a76<\/strong><br \/>Zur Gesch\u00e4ftsordnung kann das Wort au\u00dfer der Reihe erteilt werden, jedoch nicht w\u00e4hrend der Rede oder Abstimmung. Antr\u00e4ge zum Schluss der Aussprache k\u00f6nnen nur von Versammlungsteilnehmern gestellt werden, die nicht an der Aussprache beteiligt waren.<\/p>\n<p><strong>\u00a77<\/strong><br \/>Bei Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4gen erh\u00e4lt ein Redner f\u00fcr, einer dagegen das Wort. Die Redezeit zu Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4gen betr\u00e4gt h\u00f6chstens f\u00fcnf Minuten.<\/p>\n<p><strong>\u00a78<\/strong><br \/>Antr\u00e4ge zu den Hauptversammlungen m\u00fcssen mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden und von zwei Vereinsmitgliedern unterschrieben sein. Bei Begr\u00fcndung des Antrages durch den Antragsteller wird eine Redezeit von 10 Minuten gew\u00e4hrt. Bei gleichen Antr\u00e4gen hat nur der erste Redner eine Redezeit von 10 Minuten.<\/p>\n<p><strong>\u00a79<\/strong><br \/>Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<\/p>\n<p><strong>\u00a710<\/strong><br \/>Die Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, soweit keine geheime Wahl durch Stimmzettel beschlossen wurde. Abstimmungen durch Stimmzettel m\u00fcssen erfolgen, wenn Einspruch gegen offene Abstimmung eingelegt wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a711<\/strong><br \/>F\u00fcr jede Versammlung oder Sitzung hat der Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu f\u00fchren. Diesem ist die Anwesenheitsliste beizuf\u00fcgen. Im Protokoll sind der wesentliche Inhalte der Tagung, die Namen der Redner und die gefassten Beschl\u00fcsse mit ihrem Stimmverh\u00e4ltnis festzuhalten. Das Protokoll ist vom ersten Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>Brambauer, den 11.01.1967<\/p>\n<p>1. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 1. Vorsitzender<br \/>Franz M\u00f6nnich\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0Egidius Zarn<\/p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a71 Name, Sitz und Zweck(1) Der Verein wurde im Jahre 1920 gegr\u00fcndet.Der Verein ist unter dem Namen ASV Brambauer 1920 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dortmund unter der Registernummer VR20291 eingetragen.Der Sitz des Vereins ist L\u00fcnen-Brambauer.Der Angelsportverein Brambauer 1920 ist dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. und dem Deutschen Angelfischerverband e.V. angeschlossen.(2) Aus diesem Grund [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1488"}],"collection":[{"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1488"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1488\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2842,"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1488\/revisions\/2842"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/asv-brambauer-1920.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1488"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}